Sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen NOXWELL und dessen Geschäftspartnern liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Das gilt auch, wenn nicht ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Käufer zur Kenntnis gebracht und von ihm zur Kenntnis genommen. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Kundenkreis:
NOXWELL liefert seine Waren und Dienstleistungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Bürger im Sinne des § 13 BGB unter Berücksichtigung des § 104 - § 113 BGB.
3. Angebote:
Alle Angebote von NOXWELL sind, soweit in nicht anders ausgewiesen, unverbindlich hinsichtlich ihrer Preise oder Liefertermine. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
4. Lieferbedingungen:
Ein Auftrag erhält Gültigkeit durch Lieferung oder schriftliche Auftragsbestätigung. Eine Lieferung oder eine Auftragsbestätigung bedeutet nicht die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Versand erfolgt nach Ermessen von NOXWELL in Bezug auf die Wahl des Versandunternehmens. Die Lieferung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. NOXWELL ist berechtigt, Versandkosten in Rechnung zu stellen. Diese müssen dem Käufer vor dem Versand schriftlich mitgeteilt werden bzw. in der Rechnung festgehalten sein.
5. Lieferzeit:
Es gilt nur die schriftlich bestätigte Lieferzeit. NOXWELL ist nach aller Möglichkeit bemüht, diese Lieferzeit einzuhalten. Durch nicht von NOXWELL zu vertretende Ursachen oder durch höhere Gewalt kann sich die Lieferzeit verlängern oder die Erfüllung ihrer Pflichten unmöglich werden. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Kriegsereignisse und sonstige von NOXWELL nicht zu vertretende Betriebsstörungen gleich. In diesen Fällen behält sich NOXWELL ein Rücktrittsrecht vor. Dem Käufer stehen in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche zu. Teillieferungen sind zulässig.
6. Storno und Rücklieferungen:
Stimmt NOXWELL einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu, so ist NOXWELL berechtigt, Stornokosten in Höhe des Materialaufwandes zu berechnen. Rücklieferungen ohne Verschulden der NOXWELL werden mit 80 % des Auftragswertes berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Versandkosten für Rücklieferungen trägt der Absender.
7. Zahlung:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Lieferung der Ware in bar bzw. 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Bei einem Warenwert über 100,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach der Auftragsauslösung an NOXWELL zu entrichten. Erst dann beginnt NOXWELL mit der Produktion.
8. Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro angefangenen Monat berechnet. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Einforderung der Zahlung stehen.
9. Eigentumsvorbehalt:
NOXWELL behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Infolgedessen sind bis zur Erfüllung sämtlicher NOXWELL gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche Verpfändungen oder Abtretungen von Forderungen seitens des Käufers, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne schriftliche Zustimmung von NOXWELL unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von NOXWELL. NOXWELL ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.
10. Mängelrügen:
Mängelrügen müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach vierzehn Tagen NOXWELL bekannt gegeben werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen spätestens vierzehn Tage nach Bekannt werden gemeldet werden. Die Mängelrüge hat schriftlich mit Fehlerbeschreibung zu erfolgen. Der Käufer ist nachweispflichtig.
11. Gewährleistung:
Da NOXWELL nicht für die Ursprungsgarantie weiterverwerteter Waren haftet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass besonders bei Drucksachen und CD-Vervielfältigung lediglich eine Gewährleistung im Sinne des in Punkt 10 festgestellten 14 tägigen Rückgaberecht gewährt wird.
12. Haftung, Schadensersatz:
Die in Drucksachen enthaltenen Farbstoffe sind chemische Farbstoffe die den EU-Richtlinien entsprechen. Für gesundheitliche Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit diesen Waren in Verbindung gebracht werden, übernimmt NOXWELL keine Haftung. Schadenersatzansprüche gegenüber NOXWELL stehen dem Käufer nur dann zu, wenn dieser einen durch NOXWELL verursachten Schaden im Zusammenhang mit gelieferten Waren oder ähnlichen nachweisen kann.
13. Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Es gilt die Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche aus Verträgen sind gegenüber NOXWELL spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung geltend zu machen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselklagen, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht. Besondere Bedingungen für Produktionsleistungen von NOXWELL
1. Geltungsbereich, Auftragsdurchführung
1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für alle Produktionsleistungen von NOXWELL. Unter Produktionsleistungen versteht man Folgendes:
Herstellung und/oder Vervielfältigung von optischen und akustischen Datenträgern incl. Verpackungen, Drucksachen und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
1.2 NOXWELL ist berechtigt, Aufträge oder Teile des Auftrages durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
2. Ausgangsmaterialien und Haftung für Beschädigungen dieser Ausgangsmaterialien
2.1 Die vom Kunden zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, insbesondere Master und Filme sind NOXWELL, nach den Spezifikationen von NOXWELL, in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Bei Verlust oder Beschädigung eines Masters haften wir bei leichter Fahrlässigkeit lediglich für das Herstellen eines neuen Masters, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von € 2.500,00. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die vorstehende betragsmäßige Begrenzung bei nur leichter Fahrlässigkeit gilt auch für die Fälle, in denen eine Sicherheitskopie nicht vorliegt sowie bei Verlust oder Beschädigung von Filmen und anderen Produktionsgegenständen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bezüglich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien Sicherheitskopien vorliegen, bevor er diese an uns übermittelt.
2.2 Bestehen seitens NOXWELL berechtigte Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit eines Masters, Lithos oder sonstiger Ausgangsmaterialien, so hat der Kunde NOXWELL unverzüglich ein neues Ausgangsmaterial zur Verfügung zu stellen. Für normalen Verschleiß an Master und Filmen oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenständen haftet NOXWELL nicht.
2.3 Alle vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien werden für die Dauer der Verjährungsfrist nach IV bei NOXWELL archiviert. Nach Ablauf dieser Frist werden diese nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber vernichtet oder an ihn zurückgegeben. Etwaige anfallende Kosten trägt der Auftraggeber/Kunde.
2.4 NOXWELL ist nicht verantwortlich für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte. NOXWELL ist insbesondere nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialien (Master, Filme etc.) zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen, pornografischen oder einen sonst wie rechtswidrigen Inhalt haben. In solchen Fällen ist NOXWELL berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten. Damit verbundene Kosten hat der Kunde zu erstatten. Sollte NOXWELL von Dritten wegen vorgenannter Inhalte schadenersatzpflichtig gemacht werden, so ist NOXWELL berechtigt, vom Kunden seinerseits Freistellung und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
3. Rechte Dritter
3.1 Der Kunde gewährleistet hinsichtlich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, dass er im vollen Umfang über die erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, insbesondere die von der GEMA wahrgenommenen Rechte verfügt. Der Auftraggeber sorgt gegebenenfalls für die pflichtgemäße GEMA-Meldung und teilt NOXWELL die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an den gelieferten Ausgangsmaterialien mit. Der Auftraggeber kann NOXWELL gegen eine Aufwandspauschale von Euro 50,00 auch mit der GEMA-Meldung beauftragen. Dazu wird er NOXWELL alle Daten zur Verfügung stellen, die hierfür erforderlich sind. Für den Fall, dass NOXWELL von Dritten (einschließlich der GEMA) wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungs- und Verbreitungsrechten) in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber NOXWELL von diesen Ansprüchen in vollem Umfange freistellen und NOXWELL die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung im vollem Umfang erstatten. Er wird NOXWELL hierzu eine gesonderte Freistellungserklärung unterzeichnen.
4. Widerrufsbelehrung
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt folgendes:
Widerrufsrecht:
4.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform (Sie erhalten mit der Lieferung und Rechnung nochmals eine gesonderte Widerrufsbelehrung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Widerruf für Kleberbutton:
4.2Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einen Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Dies gilt nicht, wenn der Artikel Ihrerseits schon benutzt wurde. Das heißt, die Kleberbutton dürfen noch nicht von der Folie abgezogen sein. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Noxwell
Jan Uhlig
Thomas-Mann-Platz 2b
09130 Chemnitz
5.1 Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt